4.3. 4.3.1. D. (geb. mm.tt.2013) war zum Unfallzeitpunkt sieben Jahre alt. Sie spielte damals zusammen mit dem Privatkläger mit einer Stoffgiraffe (act. 79/7) im fraglichen Raum. Andere Kinder waren nicht zugegen. Anlässlich der Videobefragung (act. 62) führte sie dreimal aus, das Fenster sei offen gewesen (10:13, 10:30, 15:18). Das Fenster sei von Anfang an ganz offen gewesen (10:30). Sie müssten das immer machen wegen Corona (10:35). A. habe auch schon auf dem Fenstersims rumgehampelt. Manchmal stellten sie da eine Matte hin, einfach so, und da kletterten welche rauf und würden mit Salto alle auf die Matte springen (11:55). Mit der Giraffe hätten sie schon mal gespielt (13:17).