2. Einer Busse von CHF 500.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. -4- 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 50.00 Rechnungsbetrag CHF 1'350.00 Über Auslagen, die nach dem Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.