E. stellte stellvertretend für ihren Sohn am 14. Dezember 2020 Strafantrag und konstituierte ihn als Zivil- und Strafkläger. Ort: Q., Schulhaus X Zeit: Montag, 14. September 2020, ca. 13.00 Uhr Strafkläger: A., gesetzlich v.d. E. Strafantrag: 14.12.2020 Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Den oben aufgeführten Gesetzesartikeln sowie Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 42 Abs. 4 StGB i.V.m Art. 106 StGB, Art. 44 StGB, Art. 47 StGB. Die Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.