zu verfügen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26). Zu beachten ist auch, dass die B. GmbH formell zwar auf die Ehefrau des Beschuldigten eingetragen ist, der Beschuldigte aber angegeben hat, mehr oder weniger alleine für den generierten Umsatz und reinvestierten Gewinn verantwortlich zu sein und dass allein der Lagerbestand einen Wert von rund Fr. 200'000.00 aufweise.