In Anbetracht der Tatsache, dass die Ehefrau des Beschuldigten mit ihrem Coiffeuregeschäft ebenfalls ein Einkommen von rund Fr. 4'000.00 bis Fr. 5'000.00 monatlich erwirtschaftet, steht der fünfköpfigen Familie damit ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens Fr. 8'000.00 zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Beschuldigte anlässlich seiner Befragung an der Berufungsverhandlung ausgeführt, über Ersparnisse in Höhe von rund Fr. 30'000.00 sowie eine Wohnung in QW. zu verfügen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 26).