Entschädigung sofort zurückzuverlangen. Der Beschuldigte hat im Vorfeld bzw. anlässlich der Berufungsverhandlung diverse Unterlagen betreffend seine Arbeitgeberin, die B. GmbH eingereicht (vgl. Eingabe vom 23. März 2023). Daraus geht hervor, dass er sich von der am tt.mm.2021 ins Handelsregister eingetragenen Gesellschaft monatlich einen Nettolohn von rund Fr. 4'400.00 ausbezahlen lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass die Ehefrau des Beschuldigten mit ihrem Coiffeuregeschäft ebenfalls ein Einkommen von rund Fr. 4'000.00 bis Fr. 5'000.00 monatlich erwirtschaftet, steht der fünfköpfigen Familie damit ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens Fr. 8'000.00 zur Verfügung.