K.M. gegen die Schweiz § 55). Auch das Bundesgericht hat unter Verweis auf diese Rechtsprechung ausgeführt, dass angesichts der verheerenden Auswirkungen solcher Substanzen auf die Bevölkerung ein hartes Vorgehen gegen die jeweiligen Beteiligten gerechtfertigt erscheint (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_242/2019 vom 18. März 2019 E. 1.3).