Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte im Ausland geboren und aufgewachsen, wo er bisher auch den grössten Teil seines Lebens verbracht hat. Dennoch lebt er seit inzwischen mehr als zehn Jahren in der Schweiz, weshalb von einer vergleichsweise langen Aufenthaltsdauer auszugehen ist. Die Integration des Beschuldigten in der Schweiz geht jedoch nicht über das hinaus, was angesichts seiner Aufenthaltsdauer ohnehin zu erwarten gewesen wäre. Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich insbesondere seine zahlreichen, zum Teil einschlägigen Verurteilungen aus.