Die persönliche und gesellschaftliche Integration des Beschuldigten erweist sich als eher unterdurchschnittlich. Der Beschuldigte versteht und spricht – wenn auch nicht einwandfrei – Deutsch. Auf einen Dolmetscher war er nicht angewiesen. Ausserhalb seiner beruflichen Tätigkeit knüpft das Beziehungsnetz des Beschuldigten ausschliesslich an der Beziehung zu seiner Frau, mit der er mazedonisch spricht, und deren ebenfalls aus Mazedonien stammenden Familie an und ist deshalb primär auf den angestammten Kulturkreis des Beschuldigten beschränkt.