Der Beschuldigte hat anlässlich des Vorfalls vom 11. April 2018 im Büro von C. absichtlich mit einer Schere auf einen Ordner eingestochen und mit dem Fuss den Schreibtisch abgeräumt, wodurch unter anderem auch ein Computerbildschirm heruntergefallen und beschädigt worden ist. Mit Blick auf das Tatverschulden sowie in Anbetracht der vorstehend dargelegten finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten erweist sich die vorinstanzlich ausgefällte Busse von Fr. 400.00 als mild. Eine darüberhinausgehende Erhöhung der Busse ist indessen wiederum aufgrund des Verschlechterungsverbots ausgeschlossen, weshalb es bei den Fr. 400.00 bleibt.