Der Beschuldigte hat im Vorfeld sowie anlässlich der Berufungsverhandlung diverse Unterlagen zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen eingereicht, darunter den Handelsregistereintrag der am tt.mm.2021 ins Handelsregister eingetragenen B. GmbH deren Erfolgsrechnung und Schlussbilanz der Jahre 2021 und 2022 sowie seinen Lohnausweis für das Jahr 2022. Er führt dazu aus, dass das Unternehmen auf den Namen seiner Ehefrau registriert sei und er seit 2022 als einziger Mitarbeiter einen Lohn von brutto Fr. 60'000.00 beziehe (vgl. Eingabe vom 23. März 2023). - 32 -