Gesamthaft betrachtet ergibt sich, dass der Beschuldigte zwar mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern auf ein stabiles Umfeld zurückgreifen kann, dieses ihn jedoch bis anhin gleichwohl nicht davon hat abhalten können, weitere sowie teilweise noch gravierendere Straftaten zu verüben. Auch wenn er seit den vorliegend zur Beurteilung stehenden Delikten nicht weiter straffällig geworden ist, was den Normalfall darstellt, sind keine Anhaltspunkte auszumachen, die auf eine positive Entwicklung seit der letzten Tatbegehung hindeuten würden. Mithin muss sich eine nachhaltige Verbesserung der Legalprognose erst noch weisen.