Von einer nachhaltigen Einsicht und einem kooperativem Verhalten kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein. Schliesslich versuchte er gar, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem er am 31. Mai 2019 vom Polizeiposten floh und sich ins Ausland absetzte, weshalb er am 10. September 2019 für rund zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft versetzt wurde (UA act. 185). Dies zeigt eindrücklich, dass der Beschuldigte, obwohl nur wenige Wochen zuvor sein drittes Kind zur Welt gekommen ist, nicht gewillt ist, den Konsequenzen seiner Handlungen ins Auge zu blicken und Verantwortung dafür zu übernehmen. Seine Reue erschöpft sich denn auch in einer blossen Tatfolgenreue.