Der Beschuldigte scheint sodann nicht bzw. nur geringfügig gewillt zu sein, das Unrecht seiner Handlungen anzuerkennen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Mit Ausnahme von der ohnehin durch Textnachrichten belegten Beschimpfung stellte er die zur Anklage erhobenen Sachverhalte jeweils in Abrede, spielte die Tatvorwürfe als Dummheiten herunter und verfing sich in Ausflüchten. Von einer nachhaltigen Einsicht und einem kooperativem Verhalten kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein.