Mit Strafbefehl vom 31. Juli 2017 wurde er schliesslich wegen versuchter Fälschung von Ausweisen, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einer entsprechenden Übertretung als Teilzusatzstrafe zum Strafbefehl vom 20. Juli 2016 zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Der Beschuldigte sass sodann vom 11. April 2018 bis 14. April 2018 sowie vom 9. September 2019 bis 18. November 2019 und damit bereits mehrmals in Untersuchungshaft. Dennoch hat er sich bereits im Januar 2020 und damit nur wenige Monate nach seiner Entlassung erneut strafbar gemacht.