Am 20. Juli 2016 wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand infolge Alkoholkonsums sowie Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Mit Strafbefehl vom 31. Juli 2017 wurde er schliesslich wegen versuchter Fälschung von Ausweisen, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einer entsprechenden Übertretung als Teilzusatzstrafe zum Strafbefehl vom 20. Juli 2016 zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug).