Ein gewichtiger Faktor, der sich negativ auf die Legalprognose des Beschuldigten auswirkt, sind seine Vorstrafen. Mit Strafbefehl vom 17. November 2015 wurde er wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 100.00 sowie einer Busse verurteilt. Am 20. Juli 2016 wurde er mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand infolge Alkoholkonsums sowie Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen und einer Busse verurteilt.