6.5.2. Der heute 37-jährige Beschuldigte lebt in stabilen Verhältnissen. Er ist verheiratet, Vater von drei Kindern im Alter von neun, sieben und drei Jahren und geht seit geraumer Zeit einer Festanstellung nach (UA act. 33; GA act. 102; Eingabe vom 23. März 2023). Den Aussagen seiner Ehefrau zufolge trägt er damit massgeblich zum Familienunterhalt bei und beteiligt sich auch aktiv an der Kinderbetreuung (GA act.