Denn dieser Umstand ändert nichts daran, dass er eben doch gezielt das Büro von C. aufgesucht und in der Folge diesen räuberisch erpresst hat. Auch wenn der Beschuldigte davon ausgegangen ist, dass seine Frau hinsichtlich des von ihr bezahlten Betrags getäuscht worden war und die Familie in finanziell angespannten Verhältnissen gelebt hat, so hat er hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber C. doch über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt. Weder hat er sich in einer subjektiv aussichtslos empfundenen Situation befunden, noch hat er unter einem unausweichlichen Druck gehandelt.