Hingegen wurde das Sicherheitsgefühl von C. ganz massiv beeinträchtigt. Selbst unter der Annahme, dass der Beschuldigte nicht wirklich einen Elektroschocker mit sich geführt hat, fühlte sich C. unmittelbar mit der Versetzung eines Stromstosses bedroht. Zudem hat er ihn mit einer Schere bedroht, weshalb er – verstärkt durch das unberechenbare Verhalten des im Büro von C. randalierenden Beschuldigten und den Faustschlag – mit ernsthaften Verletzungen rechnen musste. Mithin ist von einer damit einhergehenden erheblichen Verletzung der persönlichen Freiheit auszugehen.