Wie der Beschuldigte selbst ausführt, wurde er bereits mit Strafbefehl vom 17. November 2015 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 100.00 sowie einer Busse verurteilt, weil er am Zoll mit einem verbotenen Messer angehalten worden war (vgl. Berufungsbegründung S. 9; eingeholter Strafregisterauszug). Auch wenn die Verurteilung schon mehrere Jahre zurückliegt, war dem Beschuldigten dadurch dennoch zumindest im Grundsatz bewusst, dass in der Schweiz die Einfuhr und der Besitz bestimmter potenziell gefährlicher Gegenstände verboten sind und entsprechende Widerhandlungen mit Strafe geahndet werden (vgl. Protokoll der