Demzufolge ist in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte D. am 8. Januar 2020 eine Textnachricht gesendet und ihn darin aufgefordert hat, ihm die Fr. 450.00, die er ihm für zwei angeblich defekte Küchengeräte bezahlt habe, innert 24 Stunden zurückzubezahlen und darüber hinaus Schadenersatz in Höhe von Fr. 1'000.00 zu leisten. Andernfalls werde er an einer gegen ihn und seine Ehefrau eingereichten Strafanzeige (gemeint: Strafantrag) wegen ehrverletzenden Äusserungen festhalten. Letztere hatte zuvor den Ausländerausweis des Beschuldigten auf Facebook gepostet und ihn als Dieb bezeichnet.