Er könne sich jedoch nicht daran erinnern, für wen das Kokain bestimmt gewesen sei oder welcher von beiden es schliesslich an sich genommen habe. Auf konkrete Nachfrage hin führte er indessen aus, dass er das Kokain mit einem Reinheitsgehalt von ca. 65% und dessen Verkaufspreis wohl zwischen Fr. 6'000.00 und Fr. 6'500.00 betragen habe, nicht ohne vorgängige Bezahlung herausgegeben hätte, hätte er den Beschuldigten nicht gekannt bzw. wäre er nicht dabei gewesen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.).