Berufungsverhandlung, anlässlich welcher H. als Zeuge befragt wurde, bestätigte er wiederum, dass er dem Beschuldigten und einem älteren, ihm zuvor unbekannten Mann 100 Gramm Kokain abgegeben habe. Er könne sich jedoch nicht daran erinnern, für wen das Kokain bestimmt gewesen sei oder welcher von beiden es schliesslich an sich genommen habe.