2.3.3.1. Der Beschuldigte hat den zur Anklage erhobenen Sachverhalt teilweise eingestanden. Auf Vorhalt der Anklage führte er an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er gemeinsam mit einem älteren Mann aus Mazedonien das Büro von J. in XY. aufgesucht habe. Er habe ihm helfen wollen, einen Job zu finden. Später habe er erfahren, dass der «alte Mann nicht bezahlt habe, weil die Qualität schlecht gewesen sei». Aber er wisse es nicht. Auf weitere Nachfrage gab er schliesslich an, dass H. dem Unbekannten anlässlich des Treffens eine kleinere Menge Kokaingemisch, so um die 100 Gramm, ausgehändigt habe (GA act.