2.5. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 24. Oktober 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Baden die Abweisung der Berufung. 2.6. Am 23. März 2023 reichte der Beschuldigte diverse Unterlagen zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen ein. 2.7. Die Berufungsverhandlung mit Befragung von H. und E. sowie des Beschuldigten fand am 28. März 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: