7. Es seien die aktuellsten Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich und des Bundesgerichts betr. Herrn H., geb. tt.mm.1954, wegen schwerer Widerhandlungen gegen das BetmG («Aktion Iterum») einzuholen und zu den Akten zu nehmen. Schliesslich beantragte er, das obergerichtliche Berufungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zürcher Strafverfahrens gegen H. wegen des Vorwurfs der schweren Widerhandlung gegen das BetmG sowie bis zum rechtskräftigen Abschluss des von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahrens gegen C. wegen des Verdachts auf Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug zu sistieren.