2.2. Mit Berufungserklärung vom 6. August 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der räuberischen Erpressung, der versuchten Erpressung sowie der mehrfachen vorsätzlichen Widerhandlung gegen das Waffengesetz freizusprechen und stattdessen wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs, Beschimpfung, fahrlässiger Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie geringfügiger Sachbeschädigung mit einer bedingten Freiheitstrafe von 9 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 40.00 sowie einer Busse von Fr. 600.00 zu bestrafen.