11. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Ian Graber, Rechtsanwalt, […], wird eine Entschädigung von Fr. 25'111.45 zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss lit. c.) und die Gerichtskasse Baden angewiesen, die Auszahlung (nach Abzug der Akontozahlung von Fr. 11'709.25) im Betrag von Fr. 13'402.20 (inkl. 7.7% MwSt. von Fr. 958.20) vorzunehmen. Die Entschädigung wird einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorgemerkt. Der Betrag von Fr. 25'111.45 wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen (Art. 135 Abs. 4 i.V.m. Art. 426 Abs. 1 StPO).