Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 9. Dezember 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, räuberischer Erpressung (eventualiter Raub, subeventualiter Nötigung), Sachbeschädigung, versuchter Erpressung, Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruchs, Beschimpfung, mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Waffengesetz (eventualiter mehrfacher fahrlässiger Widerhandlung gegen das Waffengesetz) sowie geringfügiger Sachbeschädigung. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 200.00 zu verurteilen.