Er sei dann wieder aufgestanden und habe die Fäuste im Anschlag gehabt bzw. sei bereit gewesen für einen erneuten Kampf. Aufgrund seiner Intervention hätten sich dann beide Streitparteien etwas beruhigt und der Beschuldigte habe vorgeschlagen, auf den Parkplatz zu fahren und die Polizei zu informieren. Der Privatkläger sei jedoch in der Folge einfach davongefahren. Er habe gesehen, dass der Privatkläger eine Verletzung an der Augenbraue gehabt habe. Dessen Sonnenbrille sei ebenfalls beschädigt worden.