Er könne sich noch gut daran erinnern, dass der Beschuldigte mit den Armen nach unten gestanden sei und die andere Person diesen auf die Halsregion geschlagen und nach ihm getreten habe. Als er (der Zeuge) die beiden Kontrahenten habe trennen wollen, habe der Privatkläger nach dem Beschuldigten geschlagen. Dieser habe den Beschuldigten mit dem Fuss getreten, weshalb der Badge kaputtgegangen sei, den der Beschuldigte auf der Brust getragen habe. Der Privatkläger habe beim Fusstritt das Gleichgewicht verloren und sei hingefallen. Er sei dann wieder aufgestanden und habe die Fäuste im Anschlag gehabt bzw. sei bereit gewesen für einen erneuten Kampf.