hupen. Der Beschuldigte habe sofort angehalten, um nachzusehen, ob die andere Person in das vom Beschuldigten gelenkte Auto gefahren sei. Der Beschuldigte sei zum anderen Mann hingegangen und dieser habe aus dem Fahrzeug bzw. dem Fenster hinaus direkt nach dem Beschuldigten geschlagen, was er (der Zeuge) über den Aussenspiegel habe beobachten können. Der Privatkläger habe dann sein Fahrzeug verlassen, worauf er selber (der Zeuge) ebenfalls ausgestiegen sei. Er könne sich noch gut daran erinnern, dass der Beschuldigte mit den Armen nach unten gestanden sei und die andere Person diesen auf die Halsregion geschlagen und nach ihm getreten habe.