Als Folge dieses Schlages sei er (der Privatkläger) ein bisschen durcheinander gewesen; ausserdem sei Blut in sein Auge gelaufen. Der Beschuldigte sei vermutlich zu seinem Auto zurückgekehrt, während er (der Privatkläger) gesagt habe, er rufe die Polizei an. Als er (der Privatkläger) versucht habe, ein Foto vom Beschuldigten zu machen, sei dieser zurückgekehrt, habe ihn gepackt, ihn in die Genitalien getreten und ihn zu Boden geworfen. Der Beschuldigte habe ihn zweimal geschlagen und einmal zu Boden geworfen. Die Brille (des Privatklägers) sei kaputtgegangen und die Displayschutzfolie des IPhones sei gerissen. Dann sei der Beschuldigte davongefahren.