Privatkläger sei vorerst im Auto geblieben. Er (der Beschuldigte) habe die Fotos erstellt und sei danach auf das Fahrzeug des Privatklägers zugegangen. In der Folge habe ihn der Privatkläger beschimpft und vom Auto aus eine Faustbewegung ausgeführt, bevor er ausgestiegen und ihn gegen den Hals geschlagen habe. Anlässlich der Berufungsverhandlung schilderte der Beschuldigte den Vorfall sodann erneut wie bei der ersten Einvernahme. Ein Streit oder gar Schläge durch das Autofenster werden nicht erwähnt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7 f.).