Der Beschuldigte sagt trotz der grossen zeitlichen Abstände der Befragungen konstant aus, dass der Privatkläger ihn gegen den Hals geschlagen habe. Bei den ersten beiden Befragungen räumte er sodann ein, den Privatkläger mit der Hand gegen den Kopf bzw. gegen dessen Brille gestossen zu haben, wobei er angibt, sich damit lediglich gewehrt zu haben. Die Aussagen stimmen auf der Zeitachse auch insofern überein, als der Beschuldigte in beiden Einvernahmen angab, ihm seien Utensilien zu Boden gefallen, die teilweise Schaden davongetragen hätten. Insgesamt haben die Belastungen von der ersten zur zweiten Einvernahme nicht zugenommen.