Vor Obergericht erklärte der Beschuldigte sodann, dass der Privatkläger im Kreisel sehr nah aufgefahren sei und gehupt habe. Er (der Beschuldigte) sei ausgestiegen, um Fotos zu machen. Als er zum Privatkläger hingegangen sei, sei dieser wütend ausgestiegen und sofort in Kampfposition gegangen, sei hochgesprungen und habe ihn am Hals getroffen. Danach sei ihm "taumelig" und schwarz vor Augen gewesen. Dann wisse er nur noch, dass er seine Sachen, die irgendwie auf den Boden gefallen seien, aufgelesen habe und dem Privatkläger angedeutet habe, auf einen Parkplatz in der Nähe zu fahren (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 ff.).