Der Privatkläger sei dann "aggressiv" und schreiend ausgestiegen. Während er (der Beschuldigte) mit den Händen nach unten angedeutet habe, dass er keinen Kampf wolle, habe ihn der Privatkläger an den Hals geschlagen, so dass ihm (dem Beschuldigten) schwindelig und etwas schwarz vor Augen geworden sei. Er habe dann versucht, den Privatkläger wegzuschieben. Einige seiner Utensilien (Anhänger, Badge, Telefon) seien auf den Boden gefallen, der Privatkläger sei wieder auf ihn zugekommen und er habe ihn noch einmal entfernt, dabei sei auch die Brille des Privatklägers zu Boden gefallen. In diesem Zeitpunkt habe er auch gesehen, dass der Privatkläger eine Verletzung gehabt und geblutet habe.