4.3. 4.3.1. In der Erstbefragung vom 26. Juni 2018 gab der Beschuldigte an, der Privatkläger habe im Kreisel hinter ihm stark gebremst und gehupt. Er (der Beschuldigte) habe angehalten, weil er gedacht habe, der Privatkläger sei ihm möglicherweise in das Heck gefahren. Er (der Beschuldigte) habe dann Fotos gemacht, wobei der Privatkläger schreiend aus dem Auto auf ihn zugekommen sei. Er selber habe die Hände nach unten gehalten, um zu signalisieren, dass er keine Gewalt wolle. Der Privatkläger habe jedoch eine Kampfposition eingenommen und ihn unvermittelt (mit der Hand) gegen den Hals bzw. die Halsschlagader geschlagen.