Die Wunde am Kopf wurde mit zwei Einzelkopfnähten versorgt (act. 35 ff.). Noch am 25. Mai 2018 stellte der Privatkläger Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen eines Faustschlags in das Gesicht und eines Tritts gegen die Genitalien (act. 40). Der über dieses Rahmengeschehen hinausgehende Sachverhalt ist umstritten und anhand der Aussagen des Beschuldigten, des Privatklägers, des Zeugen C. und der Sachbeweise zu erstellen.