4.2. Im konkreten Fall ist unbestritten, dass der Privatkläger am 25. Mai 2018 um ca. 10.10 Uhr den Kreisel bei der Vianco Arena in Brunegg mit seinem Personenwagen befuhr, während der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug von Brunegg herkommend in den Kreisel einmündete. Dabei kam es beinahe zu einer Kollision der beiden Fahrzeuge, weshalb der Privatkläger hupte. In der Folge hielten beide Fahrzeuge an und es kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und dem Beschuldigten. Im Anschluss daran meldete sich der Privatkläger mit einer blutenden Wunde am Schalter der Kantonspolizei, wo er aufgefordert wurde, sich zunächst in ärztliche Behandlung zu begeben.