2.4. Mit Verfügung vom 16. August 2022 ordnete der Verfahrensleiter gestützt auf einen entsprechenden Antrag des Beschuldigten das mündliche Verfahren an. 2.5. Am 7. Oktober 2022 begründete der Beschuldigte seine Berufung aufforderungsgemäss. Mit Berufungsantwort vom 13. Oktober 2022 -4- beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Berufung. 2.6. An der Berufungsverhandlung vom 16. Mai 2023 wurde der Beschuldigte zur Person und Sache befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: