1 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 70.00 und einer Busse von Fr. 1'050.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen. Ferner verwies die Gerichtspräsidentin die Schadenersatzansprüche des Privatklägers auf den Zivilweg und verpflichtete den Beschuldigten, diesem eine Parteientschädigung zu bezahlen. 2.2. Gegen dieses vorab im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte fristgerecht Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 5. Juli 2022 zugestellt. 2.3. Mit Berufungserklärung vom 18. Juli 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.