2. 2.1. Am 28. Januar 2022 fand die Hauptverhandlung vor der Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Befragung des Privatklägers B. als Auskunftsperson, des Beschuldigten sowie des Zeugen C. statt. Unter gleichem Datum stellte die Gerichtspräsidentin das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der Missachtung des Vortritts bei Einfahrt in den Kreisverkehr zufolge Verjährung ein und verurteilte den Beschuldigten wegen einfacher Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 70.00 und einer Busse von Fr. 1'050.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.