Der Privatkläger erlitt infolge des Faustschlages durch den Beschuldigten ein Hämatom sowie eine 1.5 cm lange Rissquetschwunde oberhalb des linken Auges, welche in der Folge mit zwei Stichen genäht werden musste. Zudem und infolge des Wurfs auf den Boden erlitt der Privatkläger Schürfungen am linken Knie. -3- Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten dafür mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'200.00, ersatzweise 18 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 18. Februar 2019 Einsprache.