Als der Privatkläger daraufhin die Hupe betätigte, brachte der Beschuldigte sein Fahrzeug unmittelbar bei der Ausfahrt des Kreisverkehrsplatzes und vor dem Fahrzeug des Privatklägers auf der Strasse zum Stillstand. In der Folge verliess der Beschuldigte seinen Personenwagen, begab sich zum ebenfalls zum Stillstand gekommenen Fahrzeug des Privatklägers und versetzte dem im Fahrzeug sitzenden Privatkläger durch das offene Fahrzeugfenster einen Faustschlag ins Gesicht. Nachdem der Privatkläger sein Fahrzeug daraufhin verliess, um Fotos von der Situation zu machen, wurde er vom Beschuldigten gepackt, in die Genitalien getreten und zu Boden geworfen.