Vorgehen: Der Beschuldigte fuhr im oben genannten Personenwagen zu obgenannter Zeit in Brunegg in den Kreisverkehrsplatz bei der Vianco Arena ein. Dabei lenkte der Beschuldigte seinen Personenwagen ohne die Geschwindigkeit angemessen zu mässigen in den Kreisverkehr, obwohl der das Fahrzeug des Privatklägers bereits erblickte, und missachtete dadurch das Vortrittsrecht des sich mit seinem Fahrzeug bereits im resp. unmittelbar vor dem Kreisverkehrsplatz befindenden Privatklägers.