zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten, Probezeit 3 Jahre, einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à Fr. 50.00, d.h. Fr. 5'500.00, Probezeit je 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'600.00 (Übertretungsbusse Fr. 1'500.00; Verbindungsbusse Fr. 1'100.00), ersatzweise 52 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. - 20 - 3.2. Die Untersuchungshaft von insgesamt 88 Tagen (12. bis 14. August 2019 und 19. September bis 12. Dezember 2019) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet.