Nachdem sich der Kontakt zu B. beruhigt hat resp. auf ein Minimum beschränkt ist und die Übergaben der gemeinsamen Kinder über die Tagesmutter laufen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 und 10), und der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben derzeit weder Alkohol noch Drogen konsumiert (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 11), kann dem Beschuldigten auch gestützt auf die gutachterliche Einschätzung keine eigentliche Schlechtprognose gestellt werden. - 17 -