Hinzu kommt, dass er sich aufgrund des vorliegenden Strafverfahren für 88 Tage in Untersuchungshaft befunden hat. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Erfahrung genügend einschneidend gewesen ist, um ihn zukünftig vom Delinquieren abzuhalten, zumal bei einem Rückfall während der Probezeit der Vollzug einer einschneidenden Freiheitsstrafe droht.